Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und überschüssigen Strom in das Stromnetz einspeist, erzielt grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und überschüssigen Strom in das Stromnetz einspeist, erzielt grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Akzeptiert das Finanzamt mein elektronisches Kassensystem?
Dieser Beitrag sollte die Aufmerksamkeit aller Grundstückseigentümer wecken: In der sehr knappen Frist vom Monat Juli 2022 bis Ende Oktober 2022 fordert das Finanzamt die Feststellungserklärungen aller Grundstückseigentümer ab.
Was haben Arbeitnehmer ab dem Jahr 2022 zu beachten?
Die "Zusammenfassende Meldung" - kurz: ZM - hat in unserem Umsatzsteuerrecht an Bedeutung gewonnen. Diese ist schon seit jeher verpflichtend einzureichen, sofern innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder sonstige Leistungen im innergemeinschaftlichen Gebiet erbracht werden.
Für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaft sind für das Jahr 2022 umfangreiche Neuerungen in Planung.
Seit dem Jahr 2020 gibt es diverse Änderungen in Bezug auf die Abschreibung von Wirtschaftsgütern.
Bisher waren die Regelungen recht eindeutig: Bewegliche Wirtschaftsgüter sind regelmäßig über die gewöhnliche Nutzungsdauer in gleichen Jahresbeträgen abzuschreiben. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, welche Anschaffungs-/Herstellungskosten von bis zu 800 EUR aufweisen, können diese Kosten sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Zum Jahreswechsel wurde das Thema der verbilligten Vermietung gleich mehrfach interessant.
Auch in diesem Jahr möchte ich rechtzeitig an die Überprüfung eventueller Meldepflichten an die Künstlersozialkasse erinnern.
Mit der Corona-Zeit ist die Fremdfinanzierung bei vielen Unternehmern zum Thema geworden. Steuerrechtlich ist die Abzugsmöglichkeit der betrieblichen Schuldzinsen vorgesehen. Diese kann jedoch im Falle von „Überentnahmen“ beschränkt werden.
Das "Corona-Jahr" 2020 hat viele Besonderheiten der Besteuerung hervorgebracht, welche der steuerlichen Entlastung dienen sollen, andererseits aber zu Stolpersteinen werden können. Insbesondere Arbeitnehmer sollten die Steuererklärung des Jahres 2020 genauer unter die Lupe nehmen.
Am kommenden Mittwoch ist es wieder soweit: Aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen muss nach gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern ein Großteil der Geschäfte wieder schließen.
Achtung Unternehmer!
Im Jahr 2021 erwarten uns umfassende Änderungen des Umsatzsteuergesetzes. Diese werden in zwei Etappen umgesetzt, jeweils zum 01.01.2021 und zum 01.07.2021.
Auch wenn es möglicherweise im „Corona-Stress“ untergegangen sein mag - wir nähern uns mit großen Schritten dem Ende der Brexit-Übergangsphase, in welcher -streng genommen- alles bleiben durfte, wie es ist.