Umfassende Änderungen im Umsatzsteuerrecht
14. Januar 2021Achtung Unternehmer!
Im Jahr 2021 erwarten uns umfassende Änderungen des Umsatzsteuergesetzes. Diese werden in zwei Etappen umgesetzt, jeweils zum 01.01.2021 und zum 01.07.2021.
Achtung Unternehmer!
Im Jahr 2021 erwarten uns umfassende Änderungen des Umsatzsteuergesetzes. Diese werden in zwei Etappen umgesetzt, jeweils zum 01.01.2021 und zum 01.07.2021.
Der Fokus liegt vor allem auf den Änderungen im zweiten Halbjahr, welche auf das EU-rechtliche Mehrwertsteuer Digitalpaket zurückzuführen sind. Hier werden wir neue Begrifflichkeiten anwenden (wie etwa den innergemeinschaftlichen Fernverkauf). Zudem wird die neue Regelung des Reihengeschäfts um eine Fiktion im Zusammenhang mit elektronischen Schnittstellen erweitert.
Weiterhin sollten wir uns ab dem Monat Januar wieder an die alten/neuen Steuersätze von 7% bzw. 19% gewöhnen.
Nun aber heißt es für die nächsten Tage: VERSCHNAUFPAUSE. Ich wünsche allen Freunden, Kollegen, Mitarbeitern, Mandanten und Mitlesern ein frohes und gesundes Weihnachtsfest.