Ab 2022: Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften

Für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaft sind für das Jahr 2022 umfangreiche Neuerungen in Planung.

Auf Antrag wird eine Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft ermöglicht. Was auf ersten Blick vielleicht attraktiv erscheinen mag, ist mit einigen Risiken verbunden. Nach dem unwiderruflich gestellten Antrag (vor Beginn des Wirtschaftsjahres) wechseln Gesellschaft und Gesellschafter die Sphären der Besteuerung. Hier müssten die Grundsätze des Umwandlungssteuerrechts zum Tragen kommen, wobei das oberste Ziel in vielen Fällen der steuerneutrale Wechsel sein sollte. Dieser ist insbesondere bei Personengesellschaften mit besonderer Vorsicht und Sorgfalt zu planen (Stichwort: Sonderbetriebsvermögen).

Der Gesellschafter wiederum wird nicht weiter nach dem Transparenzprinzip besteuert. Stattdessen werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung etc. zu erklären sein. Die Grundsätze der verdeckten Einlagen und Gewinnausschüttungen werden zu beachten sein.
Dieses neue Konstrukt kann mittels Rückoption oder aber unfreiwilliger Anwachsung wieder rückgängig gemacht werden.

Vielleicht gibt es bald mehr Klarheit und weniger Skepsis in Bezug auf diese geplanten Änderungen.

 

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