Thema Photovoltaikanlage - was hat sich geändert?

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und überschüssigen Strom in das Stromnetz einspeist, erzielt grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Demzufolge ist die jährliche Einkommensteuererklärung um eine Gewinnermittlung zu ergänzen. Seit dem letzten Jahr jedoch können Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen auf Antrag den Liebhabereibetrieb anzeigen. Dies gilt jedoch nur für PV-Anlagen bis zu 10 kW/kWp.
Achtung: Dieser Antrag gilt lediglich für die Einkommensteuer. Für die Umsatzsteuer muss weiterhin geprüft werden, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann bzw. sollte. Dies ist dem Finanzamt entsprechend anzuzeigen. Im Downloadbereich ist eine neue Übersicht zu dieser Thematik zu finden. 

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