Grundsteuerreform: Feststellungserklärungen sind bis zum 31.10.2022 zu übermitteln!

Dieser Beitrag sollte die Aufmerksamkeit aller Grundstückseigentümer wecken: In der sehr knappen Frist vom Monat Juli 2022 bis Ende Oktober 2022 fordert das Finanzamt die Feststellungserklärungen aller Grundstückseigentümer ab. 

Aufgrund der aktuellen Grundsteuerreform werden die Grundsteuerwerte neu festzustellen sein. Grund ist die Verfassungswidrigkeit bisheriger Einheitswerte, welche die Grundlage für die derzeitigen Grundsteuerberechnungen bilden. Grundstücksbesitzer bzw. -eigentümer sollten also nicht zögern, jegliche Grundstücke zu identifizieren und mitsamt aller Grundbuchinformationen datentechnisch zusammenzutragen. Sollte ein Steuerberater beauftragt werden, ist eine zeitnahe Beauftragung anzuraten. Aufgrund der erwarteten Datenmengen werden die Erfassungen bereits - vor Bereitstellung der amtlichen Formulare - entgegengenommen.

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