Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2020

Das "Corona-Jahr" 2020 hat viele Besonderheiten der Besteuerung hervorgebracht, welche der steuerlichen Entlastung dienen sollen, andererseits aber zu Stolpersteinen werden können. Insbesondere Arbeitnehmer sollten die Steuererklärung des Jahres 2020 genauer unter die Lupe nehmen. 

Arbeitnehmer sollten in diesem Jahr unbedingt die Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 überprüfen. Neben den allgemeinen Kriterien (wie etwa die Steuerklassenwahl, Entgeltersatzleistungen, etc.) sollte in diesem Jahr ein hoher Anteil an Veranlagungen dem Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) geschuldet sein.
Darüber hinaus sollte der Ansatz der Werbungskosten genauer überprüft werden. Statt bisher gewohnter „Pauschalansätze“ für Pendler sind nun zwei Pauschalen konkurrierend zu überprüfen: die Homeofficepauschale, als auch die Entfernungspauschale. Der volle Ansatz der Entfernungspauschale ist im Falle der Heimarbeit nicht möglich. Die Homeofficepauschale wiederum gilt nur dann, wenn tatsächlich und jeweils ein voller Heimarbeitstag vorlag. Für eine eindeutige Zuordnung und die Vermeidung längerer Bearbeitungszeiten durch wiederholte Rückfragen sollten sich Arbeitnehmer die Heimarbeitstage vom Arbeitgeber bescheinigen lassen.

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